Diskussion Grundrechte (bastl): Unterschied zwischen den Versionen
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− | Es geht darum, dass eine Zwangsimpfung ausgeschlossen ist oder andere Zwangsmaßnahmen an einem Bürger vollzogen werden können (körperliche Unversehrtheit). Natürlich sind dann wieder die Psychiatrien betroffen und schreien: wie sollen wir dann den Patienten ruhig stellen und verhindern dass er sich den Kopf einschlagt oder sich oder anderen Schaden zufügt? Das war ja der Grund für dieses Ausnahmegesetz, das die Grundrechte aushebeln vermag.</br> | + | Es geht darum, dass eine Zwangsimpfung ausgeschlossen ist oder andere Zwangsmaßnahmen an einem Bürger vollzogen werden können (körperliche Unversehrtheit). Natürlich sind dann wieder die Psychiatrien betroffen und schreien vorsätzlich: wie sollen wir dann den Patienten ruhig stellen und verhindern dass er sich den Kopf einschlagt oder sich oder anderen Schaden zufügt? Das war ja der Grund für dieses Ausnahmegesetz, das die Grundrechte aushebeln vermag.</br> |
− | Der Patient hat ja schon eine Straftat begangen und ist somit von den anderen Bürgern zu trennen, was das entzogene Recht auf Freiheit aussagt. Ob man ihm dann die Entscheidung zu leben auch entziehen will, muss der Arzt eigenverantwortlich entscheiden, wie ein Ingenieur verantwortlich ist für seine Berechnungen. Ich finde, dass jeder über sein Leben selbst bestimmen sollte und ihm jegliche Hilfe zu leben anzubieten ist (Mobbingopfer, z.B. ein neues soziales Umfeld anbieten, ...). | + | Der Patient hat ja schon eine Straftat begangen und ist somit von den anderen Bürgern zu trennen, was das entzogene Recht auf Freiheit aussagt. Ob man ihm dann die Entscheidung zu leben auch entziehen will, muss der Arzt eigenverantwortlich entscheiden, wie ein Ingenieur verantwortlich ist für seine Berechnungen. Der Arzt hat die Entscheidung für den unzurechnungsfähigen Patienten.<br/> |
+ | Ich finde, dass jeder über sein Leben selbst bestimmen sollte und ihm jegliche Hilfe zu leben anzubieten ist (Mobbingopfer, z.B. ein neues soziales Umfeld anbieten, ...). |
Version vom 31. Dezember 2021, 22:58 Uhr
Es geht darum, dass eine Zwangsimpfung ausgeschlossen ist oder andere Zwangsmaßnahmen an einem Bürger vollzogen werden können (körperliche Unversehrtheit). Natürlich sind dann wieder die Psychiatrien betroffen und schreien vorsätzlich: wie sollen wir dann den Patienten ruhig stellen und verhindern dass er sich den Kopf einschlagt oder sich oder anderen Schaden zufügt? Das war ja der Grund für dieses Ausnahmegesetz, das die Grundrechte aushebeln vermag.
Der Patient hat ja schon eine Straftat begangen und ist somit von den anderen Bürgern zu trennen, was das entzogene Recht auf Freiheit aussagt. Ob man ihm dann die Entscheidung zu leben auch entziehen will, muss der Arzt eigenverantwortlich entscheiden, wie ein Ingenieur verantwortlich ist für seine Berechnungen. Der Arzt hat die Entscheidung für den unzurechnungsfähigen Patienten.
Ich finde, dass jeder über sein Leben selbst bestimmen sollte und ihm jegliche Hilfe zu leben anzubieten ist (Mobbingopfer, z.B. ein neues soziales Umfeld anbieten, ...).