IX. Die Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. November 2020, 21:45 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Artikel 92
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.