Diskussion Wahlen / Bürgerschein (Bastl)

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Politiker müssen nach bestem Wissen und Gewissen abstimmen und ihre Wähler vertreten. Der Staat hat Verpflichtungen.

  1. Dabei muss man daran denken, dass der Staat verpflichtet ist die Bevölkerung zu schützen und für diesen Schutz entsprechende Fürsorgepflicht hat: Katastrophenschutz - THW, Gesundheitsschutz - Krankenhäuser, Verteidigungsschutz - Militär, Forschung - Medizin. Also Notfallgesetze sowieso verfassungswidrig sind, da diese den Staat von seinen Aufgaben entbinden würde.
  2. Wie kann man verhindern, dass die Politiker nach der, von Medien, manipulierten Bevölkerung tanzen und die Ängste und Panikreaktionen der Bevölkerung umsetzen, nur damit sie wiedergewählt werden, oder bezahlte, manipulierte, einseitige Meinungsumfragen verwenden?
  3. Wie kann man verhindern, dass die Bevölkerung Selbstmord begeht?
  4. Wie kann man verhindern, dass die Bevölkerung aus Angst eine Meinung bildet? -Aufklärung, Zeit ...
  5. Demokratische Abstimmung im Parlament und deren Abgeordnete, bedeutet die Diskussion und Abstimmung über die Aussagen und Arbeiten aller Wissenschaftler und Fachkräfte, deren vollzeitige Beschäftigung das Thema der Abstimmung ist.
  6. Bei Maßnahmen, die mehr als 20% der Bevölkerung betreffen, muss per Volksabstimmung über die Maßnahme abgestimmt werden. (Somit haben wir die Zeit 6 Monate, Aufklärung, und Angstverminderung)


Bundestag

  1. Man könnte den Bundestag auf Abruf organisieren und den "Blödsinn aus Langeweile" und den dadurch entstehenden Missbrauch zu verhindern: Jeder Richter kann den Bundestag tagen lassen, um eine Entscheidung über einen Missstand zu erlangen. Das Volk kann 2% der Wahlberechtigten Stimme zu einem Gesetzentwurf sammeln und so den Bundestag über ein Verwaltungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht einberufen. Somit ist der Bundestag und dessen Entscheidungen zweckgebunden und der jetzige Missbrauch ausgeschlossen. Naja, er wird auf die Gerichte umgelagert.
  2. Jeder Abgeordnete ist von seinem Arbeitgeber freizustellen und bekommt für die Zeit die das entsprechende Gericht veranschlagt hat den Abgeordneten Sold.

Landtag

  1. Den Landtag kann man wie den Bundestag entsprechend zweckgebunden über ein Verwaltungsgericht einberufen.

Der Bürgerschein
Ist das beste, direktdemokratischste Element für eine Demokratie. Der Wahlberechtigte Bürger füllt einen Bürgerschein im Rathaus zu einen Thema oder Aufruf aus. Aufruf berechtigt sind alle Bundes- und Verwaltungs-Gerichte und natürlich die Bürger. Jeder Bürgerschein hat eine Kennung die sich der Bürger, für eine Kontrolle oder Überprüfung am Monatsende, notieren oder abreisen kann. Der Bürger kann so seine Angaben auf der Internetseite der Gemeinde anonym einsehen und wie diese ausgewertet oder bewertet wurden.
Der Bürgerschein hat ein Feld Thema, in das der Bürger ein übergeordnetes allgemeines Thema einträgt. Die nächsten Felder sin Ja und Nein zum ankreuzen, wenn es um eine Abstimmung zu einem Thema geht. Dann gibt es noch ein Textfeld in dem der Bürger, falls er nein angekreuzt hat, eine Begründung, einen Vorschlag oder seinen Wunsch notieren kann. Dieses Textfeld wird von einem Gemeindemitarbeiter ausgewertet, und kategorisiert und auf der Internetseite Veröffentlicht. Gefällt dem Wahlberechtigten seine Auswertung nicht kann er diese mit seinem Abriss oder Ausweis ändern lassen. Das Statistische Bundesamt muss die Veröffentlichungen aller Gemeinden erfassen und zur Überprüfung auf ihrer Internetseite, immer zum Monatsende veröffentlichen. Ausgewertet und veröffentlicht wird nach Kreisen, Ländern und Bundesweit.
Somit ist alles bundesweit von jedem nachzuvollziehen und überprüfbar.
Dieses Ergebnis ist automatisch von den Verwaltungsgerichten umzusetzen oder an die entsprechenden Verwaltungen, Institute und Forschungseinrichtungen als Auftrag weiterzuleiten. Weist ein Thema nach Kategorisierung eine 1%-tige Übereinstimmung in der Bevölkerung auf, wird es in dem zuständigen Land oder bundesweit zur Abstimmung aufgerufen. Gemeinden müssen den Bürgerschein natürlich auch verwenden um Gemeinesentscheidungen herbeizuführen, bzw. selbst auswerten und verwalten.

  1. Das Volk muss entscheiden, per Bürgerschein, ob der Bundestag einen Gesetzentwurf erarbeiten darf und dann per Bürgerschein ein mögliches Veto veranlassen. Alles ziemlich aufwendig... . Jedoch ist der Bürgerschein im Zusammenhang mit den Verwaltungsgerichten und der Einberufung des Bundestags zu einem vorgegebenen Thema die beste Möglichkeit eine demokratische Entscheidung herbeizuführen und den Missbrauch dieser Macht zu verhindern.

Wahlen (Bürgerschein)
Man muss auch hier beachten, dass der Bürger manipuliert werden kann und großflächig eine manipulierte Stimmabgabe tätigt. Er kann jedoch jederzeit seine Stimme zu einem Gesetz ändern und eine Korrektur herbeiführen.

  1. Jeder Bürger kann zu jeder Zeit in seiner Gemeinde seine Stimmen(n) zu jeder Wahl abgeben und korrigiert somit am Monatsende das Wahl-Ergebnis dieser Wahl. Dies kann zur Folge haben, dass ein neuer Politiker zum Monatsende das Parlament betritt. Wie groß ist der Aufwand für Politiker, Bundestag, Landtage?
  2. Bürgerentscheide und Vorschläge über den Abgeordneten zu jedem Gesetzentwurf. Der Bürger kann einen amtlichen Bürgerschein, im Zeitraum von 28 Tage, bei seiner Gemeinde ausfüllen und abgeben. Der Bürger kann das Gesetz eintragen und "stimme zu" oder "lehne ab" mit Begründung ankreuzen, wobei die Begründung freiwillig ist und für eine Änderung des Gesetzentwurfs zu verwenden ist. Die Begründungen sind von der Gemeinde zu kategorisieren und zu zählen und das Gesamtergebnis zu veröffentlichen. Sind mehr als 20% der wahlberechtigten Stimmen "lehne ab" Stimmen abgegeben worden bedeutet dies ein Veto und es kann über das Gesetz so nicht abgestimmt werden, mit einer Sperre von 6 Monaten.
  3. Im nachhinein kann der Bürger seine Stimmabgabe jederzeit monatlich ändern und so auch nachträglich ein bestehendes Gesetz für ungültig erklären. Jedoch sind hier dann 50% der Wahlberechtigten Stimmen nötig und nicht nur 20%.