Diskussion Wirtschaft (Bastel): Unterschied zwischen den Versionen
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− | Gewerbebetriebe | + | Die Wirtschaft, Gewerbebetriebe müssen von der Arbeitskraft und von den Bürgern getrennt sein. |
+ | # Gewerbebetriebe können keine Ausgaben tätigen ohne die Zustimmung der Mitarbeiter. | ||
+ | # Gewinne sind Eigentum der Mitarbeiter. | ||
+ | # Verluste können bis zur Höhe des Firmenwertes verbucht werden. Das Finanzamt wird dann Insolvenz anzeigen und dadurch die entsprechende Verwaltung der Firma veranlassen. | ||
# Warenhandel B2B </br> Der Gewerbebetriebe bestellt die Ware und bekommt sie mit Rechnung geliefert. Dieser Rechnungsbetrag wird sofort auf dem selbst verwalteten Firmenkonto verbucht, abgezogen. Der Gewerbebetriebe der die Ware lieferte schreibt diesen Rechnungsbetrag auf seinem Konto gut und weist seine Steuer auf den entsprechenden Gewinn aus (Mehrwertsteuer). Der Gewerbebetriebe ist verantwortlich für den aktuellen Kontostand und die entsprechende Nachweise. Das Finanzamt wird dann im Ramen der Steuererhebung das Konto kontrolliert und entsprechende Betrugsfälle zur Anzeige bringen.</br> | # Warenhandel B2B </br> Der Gewerbebetriebe bestellt die Ware und bekommt sie mit Rechnung geliefert. Dieser Rechnungsbetrag wird sofort auf dem selbst verwalteten Firmenkonto verbucht, abgezogen. Der Gewerbebetriebe der die Ware lieferte schreibt diesen Rechnungsbetrag auf seinem Konto gut und weist seine Steuer auf den entsprechenden Gewinn aus (Mehrwertsteuer). Der Gewerbebetriebe ist verantwortlich für den aktuellen Kontostand und die entsprechende Nachweise. Das Finanzamt wird dann im Ramen der Steuererhebung das Konto kontrolliert und entsprechende Betrugsfälle zur Anzeige bringen.</br> |
Version vom 19. November 2021, 15:13 Uhr
Die Wirtschaft, Gewerbebetriebe müssen von der Arbeitskraft und von den Bürgern getrennt sein.
- Gewerbebetriebe können keine Ausgaben tätigen ohne die Zustimmung der Mitarbeiter.
- Gewinne sind Eigentum der Mitarbeiter.
- Verluste können bis zur Höhe des Firmenwertes verbucht werden. Das Finanzamt wird dann Insolvenz anzeigen und dadurch die entsprechende Verwaltung der Firma veranlassen.
- Warenhandel B2B
Der Gewerbebetriebe bestellt die Ware und bekommt sie mit Rechnung geliefert. Dieser Rechnungsbetrag wird sofort auf dem selbst verwalteten Firmenkonto verbucht, abgezogen. Der Gewerbebetriebe der die Ware lieferte schreibt diesen Rechnungsbetrag auf seinem Konto gut und weist seine Steuer auf den entsprechenden Gewinn aus (Mehrwertsteuer). Der Gewerbebetriebe ist verantwortlich für den aktuellen Kontostand und die entsprechende Nachweise. Das Finanzamt wird dann im Ramen der Steuererhebung das Konto kontrolliert und entsprechende Betrugsfälle zur Anzeige bringen.