Diskussion Wirtschaft (Bastel)

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Die Wirtschaft, Gewerbebetriebe müssen von der Arbeitskraft und von den Bürgern getrennt sein.
Bis zu einer gewissen Größe sollten Gewerbebetriebe keinen Nachteil haben. Werden die Gewerbebetriebe zu groß, über 200 Angestellte, sollten sie Nachteile haben.
Konzerne und übergeordnete betriebliche Verwaltungen sind eigenständige Betriebe, die ihre Dienstleistungen verkaufen.

  1. Gewerbebetriebe müssen Gewinne anteilig des Gehaltes an alle Mitarbeiter als Bonuszahlung verteilen.
    Dies verhindert das Anhäufen von extremen Kapitalbeträgen, durch das abschöpfen der erwirtschaften Arbeitsstunden in einen Kapitalmarkt, die Länder und deren Bürger in die Insolvenz treiben können. Gleichzeitig bekommt der Arbeiter eine direkte Rückmeldung auf seine Arbeitsleistung und den Markt.
  2. Die Bilanzen eines Gewerbebetriebes und deren Änderungen sind zu veröffentlichen. (Firmenwert, Umsätze, Firmenkontoauszüge auf Nachfrage des Mitarbeiters)
    Dadurch dass alle Geldbewegung einsehbar und veröffentlicht werden müssen, kann eine Firma nicht betrügen, oder jemand Geld oder Güter aus der Firma herausziehen.
  3. Gewerbebetriebe dürfen Firmenanteile (Namensaktien) an Mittarbeiter verkaufen um Investitionen tätigen zu können.
  4. Mitarbeiter dürfen ihrem Gewerbebetrieb Geld leihen. Die Zinsen dürfen 1 Durchschnitslohn pro Jahr nicht übersteigen.
    Diese beiden Punkte müssen die einzigen Möglichkeiten für eine Firma sein Investitionen tätigen zu können. Da nur eine Arbeitskraft den Wert des Geldes definiert. Das Geld und dessen Wert kann somit nur von einer solchen Stelle( Arbeitskraft) bezogen werden. Ein Mitarbeiter kann im Gegenzug den Firmenwert auch sehr gut einschätzen und somit den Wert einer Firmenanleihe bestimmen.
  5. Ein Gewerbebetrieb ist verpflichtet ein Firmenkonto zu führen. Das Finanzamt kann eine vorgegebenen elektronischen Formatierung für die Kontoführung vorgeben.
    Das Finanzamt hat extreme Datenmengen zu verarbeiten, die nur noch elektronisch zu bewältigen sind.
  6. Eine einfache Mehrheit der Mittarbeiter ist nötig um eine Sonder-Auszahlung von nicht verbrieftem Guthaben auf einem Firmenkonto zu veranlassen.
    Das ist eine Möglichkeit, falschen Kapitalentscheidungen entgegenzuwirken.
  7. B2B: Gewerbebetriebe müssen eigenverantwortlich ihre Firmenkonten führen. Das Finanzamt überprüft diese Firmenkonten im Zusammenhang der Steuerzahlungen und wird Strafanzeigen im Falle eines Betruges stellen, deren Ermittlungen dann den entsprechenden Mittarbeiter des Betruges überführen wird.
  8. Firmenkonten und, dass Gewerbebetriebe kein Bankkonto führen dürfen und somit keine Kredite ohne Gegenwert von Arbeitsleistung benutzen können und kein Überschuss anhäufen können, stellt die Trennung und Abhängigkeit der Wirtschaft von der Arbeitskraft der Bürger sicher.
  9. Ein Gewerbebetrieb kann Kreditausschreibungen tätigen, für größere Investitionen. Dabei stimmt ein Arbeiter einer Ausschreibung zu, indem er zu seiner Bank geht und diese Ausschreibung, oder Anteile davon kauft. Das Geld wird von seinem Konto entfernt und diese Ausschreibung von seiner Bank verwaltet mit den entsprechenden Konditionen, sobald die Bank die Ausschreibung zugesprochen bekommt. Die Bank ruft dann dem Gewerbebetrieb an, dass er über seine Ausschreibung verfügen und den entsprechenden Betrag auf seinem Firmenkonto gutschreiben kann.
  10. So funktioniert es auch mit den Endverbraucherprodukten: Der Bürger Kauft Produkte in einem Geschäft bar oder direkt mit Karte, das Geschäft bringt das Geld in eine Bank und kann dann diesen Betrag auf ihrem Firmenkonto gutschreiben mit Bestätigung der Bank, die dann auch die Kartenzahlungen auswertet und diesem Geschäft zuordnet und diesem Geschäft dann einen Betrag auf ihrem Firmenkonto zur Gutschrift bestätigt.
  11. Unternehmen mit mehr wie 200 Mitarbeiter dürfen nicht mehr als einen Monatsgewinn als Rücklage verbuchen, unter 200 Mitarbeiter dürfen diese über die Höhe der Rücklage, z.B. für Investitionen, monatlich, mindestens jedoch einmal pro Jahr, abstimmen und so ihrem Betrieb größeren Spielraum ermöglichen.
  12. Unternehmen dürfen keine Realwerte kaufen oder besitzen, Grundstücke, Häuser, Schiffe, Autos. Realwerte dürfen sich ausschließlich in Privatbesitz befinden. Die Firma gehört ganz genau dem Chef bzw. den Firmengründern oder Anteilseignern. Alles ist somit versteuert und Privateigentum.
  13. Exporte und Importe gehen ebenso über ein Zollamt. Das Zollamt gibt der Firma den Betrag mit der Warenabgabe an der Grenze zur Verrechnung auf dem Firmenkonto frei.
  14. Exportiert ein Gewerbebetrieb Waren ins Ausland wird der Stundendurchschnittslohn des Auslandes dem Deutschen gleichgestellt und die Auslandswährung und deren Wechselkurs somit gleichgestellt. B2B können somit Ihre Firmenkonten über den Zoll betreiben.
  15. Möchte ein Arbeitnehmer von seinem Stundenlohn etwas im Ausland kaufen, muss er umgekehrt die Ware beim Zoll bezahlen der die Gutschrift auf dem Firmenkonto im Ausland veranlasst.
  16. Das Geld ist somit auf den Rechts-Raum eines Landes, Währungsraumes, beschränkt und ein Rechtsansprung somit gewährt.
  17. Wohnungen vermieten stellt eine Grundversorgung dar und unterliegt ausschließlich der Gemeinde, um so das Abfließen des Gegenwertes von Arbeitsleistungen der Bürger zu verhindern und Gier und Machtmissbrauch entgegenzuwirken.) Bei Mietobjekten fängt der Kapitalmarkt und die Spekulation an. Kartellbildung und Mafia ist so nicht zu vermeiden. Wenn man die Miete als Abschlagszahlung nimmt und den Überschuss an Mietzins wieder an den Mieter ausbezahlt, könnten Mieten möglich sein.
  18. Rohstoffe müssen von dem Bürger (Gemeinde) gekauft werden, die auch den Preis bestimmt. Das verhindert die Anhäufung von Geld und Macht in einem Konzernen.
  19. Alle Werte auf dieser Erde sind relativ zu einer Durchschnittsarbeitsstunde zu bewerten.
  20. Gewerbebetriebe und Länder sind somit gleichgestellt und werden von dem Finanzamt oder Zoll kontrolliert und müssen sich den Betrag entsprechend auf ihrem ,selbständig geführten und öffentlich einsehbaren Konto, mit Bestätigung des Amtes, verrechnen.
  21. Als öffentlich einsehbar gilt auch eine Internetseite als HTML-3.0 Textseite, die auch auf einem System wie z.B. einem 8086 mit MS-DOS-4.0 aufrufbar ist.
  22. Banken unterliegt ausschließlich die Aufgaben der Girokontoführung (Gehaltskonto), private Kreditvergabe und Verwaltung und Sicherung der monatlichen Rückzahlungen der privaten Teilhabe an Firmenanleihen.
  23. Nur auf ein Girokonto können Arbeitsstunden Gutgeschrieben werden. Von diesem Girokonto kann nur Bargeld abgehoben oder Privatkredite abbezahlt werden. Überweisungen auf ein nicht Girokonto sind nicht möglich. Wahrenbezahlungen sind bei der Bank zu melden und der Betrag wird vom Girokonto gestrichen und dem Gewerbebetrieb diese Betrag freigegeben.
  24. Das bedeutet, dass eine Arbeitsstunde Geld erschafft und ein Kauf dieses Geld wieder vernichtet.
  25. Das Bedeutet, dass außerhalb eines Girokontos nur Zahlen existieren, die jeder willkürlich hinschreiben kann und diese vom Finanzamt überwacht werden.