Diskussion Wirtschaft (Bastel): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Wirtschaft, Gewerbebetriebe müssen von der Arbeitskraft und von den Bürgern getrennt sein.
 
Die Wirtschaft, Gewerbebetriebe müssen von der Arbeitskraft und von den Bürgern getrennt sein.
  
 
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#  Gewerbebetriebe müssen Gewinne anteilig des Gehaltes an alle Mitarbeiter als Bonuszahlung verteilen.</br> Dies verhindert das anhäufen von extremen Kapitalbeträgen, die Länder und deren Bürger in die Insolvenz treiben können.
 
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#  Die Bilanzen eines Gewerbebetriebes und deren Änderungen sind zu veröffentlichen. (Firmenwert, Umsätze, Firmenkontoauszüge auf Nachfrage des Mitarbeiters)</br> Dadurch dass alle Geldbewegung einsehbar und veröffentlicht werden können und dürfen, kann eine Firma nicht
 
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#  Gewerbebetrieb dürfen Gewinne, mit einfacher Mehrheit der Mitarbeiter, für eine zweckgebundene Investition verbriefen.
#  Gewerbebetriebe können keine Ausgaben tätigen ohne die Zustimmung der Mitarbeiter.
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#  Gewerbebetriebe dürfen Anteile (Namensaktien) an Mittarbeiter verkaufen um Investitionen tätigen zu können.
Gewinne sind Eigentum der Mitarbeiter.
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Mitarbeiter dürfen ihrem Gewerbebetrieb Geld leihen.
Verluste können bis zur Höhe des Firmenwertes verbucht werden. Das Finanzamt wird dann Insolvenz anzeigen und dadurch die entsprechende Verwaltung der Firma veranlassen.
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Bei Ausscheidung eines Mitarbeiters sind dessen Anteile von dem Gewerbebetrieb abzukaufen.
Warenhandel B2B </br> Der Gewerbebetriebe bestellt die Ware und bekommt sie mit Rechnung geliefert. Dieser Rechnungsbetrag wird sofort auf dem selbst verwalteten Firmenkonto verbucht, abgezogen. Der Gewerbebetriebe der die Ware lieferte schreibt diesen Rechnungsbetrag auf seinem Konto gut und weist seine Steuer auf den entsprechenden Gewinn aus (Mehrwertsteuer). Der Gewerbebetriebe ist verantwortlich für den aktuellen Kontostand und die entsprechende Nachweise. Das Finanzamt wird dann im Ramen der Steuererhebung das Konto kontrolliert und entsprechende Betrugsfälle zur Anzeige bringen.</br>
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Ein Gewerbebetrieb ist verpflichtet ein Firmenkonto zu führen.
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#  Eine einfache Mehrheit der Mittarbeiter ist nötig um eine Sonder-Auszahlung von nicht verbrieftem Guthaben auf einem Firmenkonto zu veranlassen.
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#  B2B: Gewerbebetriebe müssen eigenverantwortlich ihre Firmenkonten führen. Das Finanzamt überprüft diese Firmenkonten im Zusammenhang der Steuerzahlungen und wird Strafanzeigen im Falle eines Betruges stellen, deren Ermittlungen dann den entsprechenden Mittarbeiter des Betruges überführen wird.
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#  Firmenkonten und, dass Gewerbebetriebe kein Bankkonto führen dürfen, stellt die Trennung der Wirtschaft von der Arbeitskraft der Bürger sicher.

Version vom 19. November 2021, 15:48 Uhr

Die Wirtschaft, Gewerbebetriebe müssen von der Arbeitskraft und von den Bürgern getrennt sein.

  1. Gewerbebetriebe müssen Gewinne anteilig des Gehaltes an alle Mitarbeiter als Bonuszahlung verteilen.
    Dies verhindert das anhäufen von extremen Kapitalbeträgen, die Länder und deren Bürger in die Insolvenz treiben können.
  2. Die Bilanzen eines Gewerbebetriebes und deren Änderungen sind zu veröffentlichen. (Firmenwert, Umsätze, Firmenkontoauszüge auf Nachfrage des Mitarbeiters)
    Dadurch dass alle Geldbewegung einsehbar und veröffentlicht werden können und dürfen, kann eine Firma nicht
  3. Gewerbebetrieb dürfen Gewinne, mit einfacher Mehrheit der Mitarbeiter, für eine zweckgebundene Investition verbriefen.
  4. Gewerbebetriebe dürfen Anteile (Namensaktien) an Mittarbeiter verkaufen um Investitionen tätigen zu können.
  5. Mitarbeiter dürfen ihrem Gewerbebetrieb Geld leihen.
  6. Bei Ausscheidung eines Mitarbeiters sind dessen Anteile von dem Gewerbebetrieb abzukaufen.
  7. Ein Gewerbebetrieb ist verpflichtet ein Firmenkonto zu führen.
  8. Eine einfache Mehrheit der Mittarbeiter ist nötig um eine Sonder-Auszahlung von nicht verbrieftem Guthaben auf einem Firmenkonto zu veranlassen.
  9. B2B: Gewerbebetriebe müssen eigenverantwortlich ihre Firmenkonten führen. Das Finanzamt überprüft diese Firmenkonten im Zusammenhang der Steuerzahlungen und wird Strafanzeigen im Falle eines Betruges stellen, deren Ermittlungen dann den entsprechenden Mittarbeiter des Betruges überführen wird.
  10. Firmenkonten und, dass Gewerbebetriebe kein Bankkonto führen dürfen, stellt die Trennung der Wirtschaft von der Arbeitskraft der Bürger sicher.