Diskussion Wirtschaft (Bastel)
Version vom 18. Dezember 2021, 19:08 Uhr von 46.223.118.210 (Diskussion)
Die Wirtschaft, Gewerbebetriebe müssen von der Arbeitskraft und von den Bürgern getrennt sein.
- Gewerbebetriebe müssen Gewinne anteilig des Gehaltes an alle Mitarbeiter als Bonuszahlung verteilen.
Dies verhindert das Anhäufen von extremen Kapitalbeträgen, durch das abschöpfen der erwirtschaften Arbeitsstunden in einen Kapitalmarkt, die Länder und deren Bürger in die Insolvenz treiben können. - Die Bilanzen eines Gewerbebetriebes und deren Änderungen sind zu veröffentlichen. (Firmenwert, Umsätze, Firmenkontoauszüge auf Nachfrage des Mitarbeiters)
Dadurch dass alle Geldbewegung einsehbar und veröffentlicht werden können und dürfen, kann eine Firma nicht betrügen, oder jemand Geld oder Güter aus der Firma herausziehen. - Gewerbebetriebe dürfen Firmenanteile (Namensaktien) an Mittarbeiter verkaufen um Investitionen tätigen zu können.
- Mitarbeiter dürfen ihrem Gewerbebetrieb Geld leihen.
Diese beiden Punkte müssen die einzigen Möglichkeiten für eine Firma sein Investitionen tätigen zu können. Da nur eine Arbeitskraft den Wert des Geldes definiert. Das Geld und dessen Wert kann somit nur von einer solchen Stelle( Arbeitskraft) bezogen werden. Ein Mitarbeiter kann im Gegenzug den Firmenwert auch sehr gut einschätzen und somit den Wert einer Firmenanleihe bestimmen. - Bei Ausscheidung eines Mitarbeiters sind dessen Anteile von dem Gewerbebetrieb abzukaufen.
Dies soll verhindern, dass eine beleidigter ausgeschieder Mitarbeiter seine Wut missbraucht. - Ein Gewerbebetrieb ist verpflichtet ein Firmenkonto zu führen. Das Finanzamt kann eine vorgegebenen elektronischen Formatierung für die Kontoführung vorgeben.
Das Finanzamt hat extreme Datenmengen zu verarbeiten, die nur noch elektronisch zu bewältigen sind. - Eine einfache Mehrheit der Mittarbeiter ist nötig um eine Sonder-Auszahlung von nicht verbrieftem Guthaben auf einem Firmenkonto zu veranlassen.
Das ist eine Möglichkeit, falschen Kapitalentscheidungen entgegenzuwirken. - B2B: Gewerbebetriebe müssen eigenverantwortlich ihre Firmenkonten führen. Das Finanzamt überprüft diese Firmenkonten im Zusammenhang der Steuerzahlungen und wird Strafanzeigen im Falle eines Betruges stellen, deren Ermittlungen dann den entsprechenden Mittarbeiter des Betruges überführen wird.
- Firmenkonten und, dass Gewerbebetriebe kein Bankkonto führen dürfen und somit keine Kredite ohne Gegenwert von Arbeitsleistung benutzen können und kein Überschuss anhäufen können, stellt die Trennung und Abhängigkeit der Wirtschaft von der Arbeitskraft der Bürger sicher.
- Wohnungen vermieten stellt eine Grundversorgung dar und unterliegt ausschließlich dem Staat, bzw. einer Gemeinde zum Selbstkostenpreis, um so das Abfließen des Gegenwertes von Arbeitsleistungen zu verhindern.