Diskussion:Was soll sich ändern?

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Bastl[Bearbeiten]

xx Bundestag
  1. Man könnte den Bundestag auf Abruf organisieren und den "Blödsinn aus Langeweile" und den dadurch entstehenden Missbrauch zu verhindern: Jeder Richter kann den Bundestag tagen lassen, um eine Entscheidung über einen Missstand zu erlangen. Das Volk kann 2% der Wahlberechtigten Stimme zu einem Gesetzentwurf sammeln und so den Bundestag über ein Verwaltungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht einberufen. Somit ist der Bundestag und dessen Entscheidungen zweckgebunden und der jetzige Missbrauch ausgeschlossen. Naja, er wird auf die Gerichte umgelagert.
  2. Jeder Abgeordnete ist von seinem Arbeitgeber freizustellen und bekommt für die Zeit die das entsprechende Gericht veranschlagt hat den Abgeordneten Sold.
xx Landtag
  1. Den Landtag kann man wie den Bundestag entsprechend zweckgebunden über ein Verwaltungsgericht einberufen.
xx Bürgerschein
  1. Das Volk muss entscheiden, per Bürgerschein, ob der Bundestag einen Gesetzentwurf erarbeiten darf und dann per Bürgerschein ein mögliches Veto veranlassen. Alles ziemlich aufwendig... . Jedoch ist der Bürgerschein im Zusammenhang mit den Verwaltungsgerichten und der Einberufung des Bundestags zu einem vorgegebenen Thema die beste Möglichkeit eine demokratische Entscheidung herbeizuführen und den Missbrauch dieser Macht zu verhindern.
xx Bildung
  1. Freie Bildung. Bedeutet, dass der Schüler aus den Angeboten der Schule seinen eigenen Lehrplan für jedes Jahr zusammenstellt. Also die Fachstunde und ob diese als Leistungsfach oder Nebenfach, in der Stundenanzahl/Woche, gebucht wird.
  2. Unter 14 Jahren 1 Betriebsbesichtigung pro Jahr in einem der gewählten Leistungsfächer. Über 14 das gleiche als Tagespraktikum. Und über 16 als Wochenpraktikum.

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